
Nicht nur im Zuge der Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses in den PG19+50, die relevant für unsere Therapie- und Pflegebetten sind, gibt es aktuell Bedarf und eine klare Notwendigkeit sich für die Belange von Kindern und deren Familien einzusetzen.
Mit dem aktuellen Kabinettsentwurf des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes gerät die Hilfsmittelversorgung von Kindern und Jugendlichen erneut unter politischen Spar-Druck, denn es stehen mögliche Festbeträge nach § 36 SGB V im Raum – mit erheblichen Risiken für individuelle, bedarfsgerechte Kinderhilfsmittelversorgung.
Das Problem:
Pauschale Festbeträge können insbesondere bei Kindern und Jugendlichen mit komplexem Unterstützungsbedarf erhebliche Auswirkungen auf die Versorgungspraxis haben. Kinderhilfsmittel sind keine standardisierten Produkte „von der Stange“, sondern erfordern individuelle Beratung, Anpassung und Begleitung.
➡️ Besonders betroffen von diesem geplanten Gesetz wären spezialisierte Versorgungsstrukturen, kleine Fachbetriebe und wohnortnahe Versorgungssysteme mit hoher Expertise im Bereich Kinderreha.
Kurzfristige Einsparungen bei Kinderhilfsmitteln führen langfristig zu höheren sozialen, gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgekosten. Eine individuelle, qualitätsgesicherte Versorgung muss deshalb weiterhin möglich bleiben.
Und daher teilen wir an dieser Stelle gerne die von rehaKIND und dem Aktionsbündnis für bedarfsgerechte Heil- und Hilfsmittelversorgung ausgearbeitete Stellungnahme zum Kabinettsentwurf des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes.
