Kinderpflegebetten > 1,80 m – Umgruppierung kann zu Problemen im elektronischen Beantragungs-, Genehmigungs- und Abrechnungsprozess führen


Dieser Artikel wird am Ende dieser Seite fortlaufend um neue Informationen sowie Erkenntnisse zur Umgruppierung ergänzt.


Im Rahmen der Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses wurden bereits erste Kinderpflegebetten mit einer Liegeflächenlänge von über 1,80 m in neue Produkt-Untergruppen in den Produktgruppen PG 19 und PG 50 überführt und weitere werden bis Ende März 2026 folgen. Die Zuordnung erfolgt nun primär nach Liegeflächenlänge und sicherer Arbeitslast (SAL).

In diesem Zusammenhang werden Kinderpflegebetten mit einer Liegeflächenlänge von über 1,80 m aus den bisherigen Kinder-Untergruppen in folgende neue Untergruppen überführt:

  • 19.40.01.3 – Behindertengerechte Betten, motorisch verstellbar (Liegeflächen-Länge > 1,80 Meter, SAL ≤ 250 Kilogramm) – ehemals 19.40.01.6
  • 50.45.01.1 – Pflegebetten, motorisch verstellbar (Liegeflächen-Länge > 1,80 Meter, SAL 170 kg bis 250 kg) – ehemals 50.45.01.2


Diese Neustrukturierung verfolgt grundsätzlich das Ziel, auch größeren Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit schweren Behinderungen eine bedarfsgerechte Versorgung zu ermöglichen und orientiert sich stärker an der tatsächlichen Patientensituation.

Diese Umgruppierung ist fachlich sinnvoll, führt jedoch aktuell in der Praxis zu ersten Problemen, da bestehende Vertrags- und Abrechnungssysteme der Krankenkassen für die Untergruppen 19.40.01.3 bzw. 50.45.01.1 nicht auf diese Umgruppierung abgestimmt sind:

  • Elektronische Beantragungs-, Genehmigungs- und Abrechnungssysteme orientieren sich primär an der Hilfsmittelnummer (7-Steller) und erkennen die spezifische Produktart des Kinderpflegebetts nicht.
  • Die besonderen technischen und sicherheitsrelevanten Anforderungen (nach DIN EN 50637) von Kinderpflegebetten werden systemseitig nicht erkannt.
  • Bestehende Vertrags- und Vergütungsstrukturen sind auf Standardpflegebetten für Erwachsene ausgelegt – individuelle Vereinbarungen oder Sonderkonditionen für Kinderpflegebetten als Bestandsschutzklausel können im automatisierten Prozess nicht berücksichtigt werden.
  • Im Sinne eines funktionierenden Wiedereinsatzsystems sollten hier alte Nummern mit neuen Nummern verknüpft werden: bisher werden in Hilfsmittel-Management-Systemen (z. B. MIP) nach erfolgter Umgruppierung alte Hilfsmittelnummern bzw. Pflegehilfsmittelnummern mit einem Hinweis versehen, dass diese „abgelaufen“ ist und dass es „kein Nachfolgeprodukt“ gibt.

Folge

Mit vollständigem Umzug der betroffenen Produkte in die neuen Untergruppen kann es deshalb vermehrt zu Ablehnungen, pauschalen Bewertungen oder verzögerten Genehmigungsverfahren kommen – trotz bestehender medizinischer Notwendigkeit.

Was wir aktuell dem Sanitätsfachhandel empfehlen

  1. Aufmerksamkeit erhöhen: Bitte achten Sie bei Versorgungen mit Kinderpflegebetten > 1,80 m gezielt auf mögliche Probleme im Beantragungs-, Genehmigungs- und Abrechnungsprozess.
  2. Probleme zurückmelden: Melden Sie konkrete Fälle von Ablehnungen oder Verzögerungen zurück, um die Problemlage belastbar darstellen zu können.
  3. Aktiver Hinweis im Antrag: Bitte ergänzen Sie bei Bearbeitungen über elektronische Beantragungs-, Genehmigungs- und Versorgungssysteme im Beantragungsfeld aktiv folgende Punkte:
    • die erfolgte Umgruppierung
    • die besondere Produktausführung als Kinderpflegebett
    • die abweichenden Anforderungen gegenüber Standardpflegebetten

Die aktuelle Problematik resultiert nicht aus der Fortschreibung selbst, sondern aus bestehenden Vertrags- und Systemstrukturen, die dringend angepasst werden müssen.

Für die betroffene Patientengruppe mit schweren Behinderungen und komplexem Unterstützungsbedarf – Kinder und Jugendliche sowie Erwachsene, die eine atypische Anatomie aufweisen – sind spezialisierte Kinderpflegebetten ein zentraler Bestandteil von Versorgung, Sicherheit und Teilhabe. Eine funktionierende Versorgung muss daher weiterhin sichergestellt werden.

Für Fragen stehen wir Ihnen immer gerne zur Verfügung und danken für Ihre Unterstützung.

Ihr FreiStil-Team


Bitte beachten Sie unsere Übersicht für Hilfsmittel-/Pflegehilfsmittelnummern

Im Zuge der Umgruppierung der PG 19 und PG 50 haben wir unsere Übersicht der Hilfsmittel-/Pflegehilfsmittelnummern aktualisiert. Darin finden Sie sowohl die neuen als auch die alten Nummern.

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Updates

Hier finden Sie alle neuen Informationen sowie Erkenntnisse, die sich nach Veröffentlichung dieses Beitrags im Rahmen der Umgruppierung ergeben haben:


  • 27.02.2026: Unsere LISA 136 wurde im GKV-Hilfsmittelverzeichnis in die neuen Untergruppe 19.40.01.3 bzw. 50.45.01.1 überführt. Wir erhalten erste Rückmeldung, dass Probleme mit bestehenden Verträgen für die neue Untergruppen bestehen.
  • 30.03.2026: Alle unsere Betten wurden im GKV-Hilfsmittelverzeichnis in die neuen Untergruppen 19.40.01.3 bzw. 50.45.01.1 überführt.
  • März/April 2026: Als Mitglied von rehaKIND beteiligten wir uns aktiv und intensiv an der Ausarbeitung einer Stellungnahme, die Anfang Mai 2026 an den GKV-Spitzenverband übermittelt wurde. Die klare Forderung dieser Stellungnahme: Für die PG 19+50 besteht dringender Fortschreibungsbedarf! Wir schlagen die Einführung einer eigenständigen Produktart für unsere Betten mit einer Liegeflächen-Länge > 1,80 Meter vor. Voraussetzung soll die nachgewiesene doppelte Normkonformität nach EN 50637 und EN 60601-2-52 sein.
  • 10.04.2026: Kunde berichtet über Probleme bei der Anlage von einem Bett im MIP. Das Bett wurde noch mit alter HMV-Nr. bewilligt und kann nun, nach erfolgter Auslieferung, weder mit der alten noch mit der neuen HMV-Nr. im MIP angelegt werden.
  • 11.05.2026: Kunde berichtet, dass er für unser Bett LISA 136 im MIP keinen Antrag auf Neuverkauf stellen konnte, da die HMV-Nr. 19.40.01.3094 nicht hinterlegt war. Daraufhin wurde im MIP über den Button „Beschwerde / Verbesserungsvorschläge an den Hilfsmittelpool der AOK Niedersachsen senden“ eine E-Mail an die AOK Niedersachsen gesendet. In dieser wurde die Problematik ausführlich beschrieben und bereits am nächsten Tag gab es eine Rückmeldung von der AOK Niedersachsen und im MIP ist die HMV-Nr. nun hinterlegt.
  • 13.05.2026: Kunde berichtet, dass er beim Versenden des EKV (Krankenkasse = DAK) sofort eine Ablehnung erhalten hat – mit dem Vermerk, dass das Bett über eine Fallpauschale geliefert werden soll. Der Kunde hat daraufhin im MIP den Vorgang aufgerufen und eine Nachricht (inkl. Begründung) direkt an die DAK gesendet. Kurz darauf stand der Vorgang im MIP nicht mehr auf „abgelehnt“, sondern auf „in Bearbeitung“.
  • 01.06.2026: im Kontakt mit unseren Kunden haben wir erfahren, dass die uns bisher gemeldete Probleme nicht in allen Bundesländern auftauchen. Probleme aus Niedersachsen konnten z. B. in NRW nicht bestätigt werden, da dort noch mit alter HMV-Nr. beantragt werden kann.
  • 04.06.2026: Kunde aus Niedersachsen berichtet, dass Kostenvoranschläge für Reparaturen für Bestandsbetten durch die TK mit folgendem Vermerk abgelehnt wurden: „Die Hilfsmittelnummer ist in eine Fallpauschale eingebunden somit kostenlose Reparatur / Austausch durch den Leistungserbringer.“
    • erst nach direkter Kontaktaufnahme per E-Mail wurde die Bearbeitung des Vorgangs wieder aufgenommen
    • Hinweis vom Kunden: da mit alter HMV-Nr. der EKV nicht mehr versendet werden kann, soll man diesen mit neuer HMV-Nr. versenden und anschließend im MIP den Vorgang raussuchen, auf „Kostenvoranschlag antworten“ klicken und eine Nachricht an TK senden