Im Rahmen der Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses wurden vor kurzem erste Kinderpflegebetten mit einer Liegeflächenlänge von über 1,80 m in neue Produkt-Untergruppen in den Produktgruppen PG 19 und PG 50 überführt und weitere werden bis Ende März 2026 folgen. Die Zuordnung erfolgt nun primär nach Liegeflächenlänge und sicherer Arbeitslast (SAL).
In diesem Zusammenhang werden Kinderpflegebetten mit einer Liegeflächenlänge von über 1,80 m aus den bisherigen Kinder-Untergruppen in folgende neue Untergruppen überführt:
- 19.40.01.3 (Behindertengerechte Betten > 1,80 m) – ehemals 19.40.01.6
- 50.45.01.1 (Pflegebetten > 1,80 m) – ehemals 50.45.01.2


Diese Neustrukturierung verfolgt grundsätzlich das Ziel, auch größeren Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit schweren Behinderungen eine bedarfsgerechte Versorgung zu ermöglichen und orientiert sich stärker an der tatsächlichen Patientensituation.
Diese Umgruppierung ist fachlich sinnvoll, führt jedoch aktuell in der Praxis zu ersten Problemen, da bestehende Vertrags- und Abrechnungssysteme der Krankenkassen für die Untergruppen 19.40.01.3 bzw. 50.45.01.1 nicht auf diese Umgruppierung abgestimmt sind:
- Elektronische Beantragungs-, Genehmigungs- und Abrechnungssysteme orientieren sich primär an der Hilfsmittelnummer (7-Steller) und erkennen die spezifische Produktart des Kinderpflegebetts nicht.
- Die besonderen technischen und sicherheitsrelevanten Anforderungen (nach DIN EN 50637) von Kinderpflegebetten werden systemseitig nicht erkannt.
- Bestehende Vertrags- und Vergütungsstrukturen sind auf Standardpflegebetten für Erwachsene ausgelegt – individuelle Vereinbarungen oder Sonderkonditionen für Kinderpflegebetten als Bestandsschutzklausel können im automatisierten Prozess nicht berücksichtigt werden.
- Im Sinne eines funktionierenden Wiedereinsatzsystems sollten hier alte Nummern mit neuen Nummern verknüpft werden: Bisher werden in Hilfsmittel-Management-Systemen (z. B. MIP) nach erfolgter Umgruppierung alte Hilfsmittelnummern bzw. Pflegehilfsmittelnummern mit einem Hinweis versehen, dass diese „abgelaufen“ ist und dass es „kein Nachfolgeprodukt“ gibt.
Folge:
Mit vollständigem Umzug aller betroffenen Produkte in die neuen Untergruppen kann es deshalb vermehrt zu Ablehnungen, pauschalen Bewertungen oder verzögerten Genehmigungsverfahren kommen – trotz bestehender medizinischer Notwendigkeit.
Was wir aktuell dem Sanitätsfachhandel empfehlen:
- Aufmerksamkeit erhöhen: Bitte achten Sie bei Versorgungen mit Kinderpflegebetten > 1,80 m gezielt auf mögliche Probleme im Beantragungs-, Genehmigungs- und Abrechnungsprozess.
- Probleme zurückmelden: Melden Sie konkrete Fälle von Ablehnungen oder Verzögerungen zurück, um die Problemlage belastbar darstellen zu können.
- Aktiver Hinweis im Antrag: Bitte ergänzen Sie bei Bearbeitungen über elektronische Beantragungs-, Genehmigungs- und Versorgungssysteme im Beantragungsfeld aktiv folgende Punkte:
- die erfolgte Umgruppierung
- die besondere Produktausführung als Kinderpflegebett
- die abweichenden Anforderungen gegenüber Standardpflegebetten
Die aktuelle Problematik resultiert nicht aus der Fortschreibung selbst, sondern aus bestehenden Vertrags- und Systemstrukturen, die dringend angepasst werden müssen.
Für die betroffene Patientengruppe mit schweren Behinderungen und komplexem Unterstützungsbedarf – Kinder und Jugendliche sowie Erwachsene, die eine atypische Anatomie aufweisen – sind spezialisierte Kinderpflegebetten ein zentraler Bestandteil von Versorgung, Sicherheit und Teilhabe. Eine funktionierende Versorgung muss daher weiterhin sichergestellt werden.
Für Fragen stehen wir Ihnen immer gerne zur Verfügung und danken für Ihre Unterstützung.
Ihr FreiStil-Team

