
Seit dem 01.03.2025 gilt das neue Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG). In § 33 SGB V wurde Absatz 5c eingefügt, der eine schnellere Hilfsmittelversorgung ohne Prüfung durch die Kassen bzw. den MD für Verordnungen/Empfehlungen von Hilfsmittelversorgungen aus dem SPZ / MZEB ermöglicht. Leider setzen anscheinend einige große und regionale Krankenkassen die Regelung noch nicht um.
rehaKIND hatte als neutrales Netzwerk der Kinderreha gemeinsam mit @carmenlechleuthner, die in einer Petition als betroffene Mutter 2021 ihre Forderungen eingebracht hatte, und dem Aktionsbündnis für bedarfsgerechte Heil- und Hilfsmittelversorgung praktikable Lösungsvorschläge für eine Gesetzesänderung entwickelt. Diese soll insbesondere Kinder und deren Familien entlasten und dafür sorgen, dass Hilfsmittel unbürokratisch und somit schneller dort ankommen wo sie benötigt werden.
Als Mitglied und Unterstützer von rehaKIND möchten wir auf dieses so wichtige Thema aufmerksam machen und Sie an dieser Stelle fragen, ob bei Ihnen das neue Gesetz angewendet wird?
Falls nicht, dann melden Sie sich bitte per Mail an info@rehaKIND.com und teilen folgendes mit:
• welche Kasse?
• welches Hilfsmittel?
• was wurde abgelehnt oder verzögert?
Gemeinsam möchten wir dafür sorgen, dass regelhafte Prüfungen durch den MD entfallen, Verfahren beschleunigt und Ressourcen in Verwaltung und bei den Fachärzten im SPZ/MZEB geschont werden.
